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Warum hier kein Disclaimer steht

Seit dem Urteil des Landgerichtes Hamburg vom 12. Mai 1998 kommt es mehr und mehr in Mode, einen sogenannten "Disclaimer" auf seine Seite zu setzen - dabei erzielen die Website-Betreiber im schlimmsten Falle genau das Gegenteil. Denn in einem solchen Fall könnte das Gericht auch davon ausgehen, dass der Website-Betreiber von der Rechtswidrigkeit der verlinkten Seiten wusste!

Fakt ist: Für Rechtssicherheit bei Links benötigt man keinen Disclaimer. Zum Zeitpunkt des Linksetzens sollte der Website-Betreiber die Seite ansehen - wenn er sie in diesem Zustand akzeptiert, genügt das voll und ganz. Sollte sich danach der Inhalt der verlinkten Seite ändern, kann er nicht für den Link haftbar gemacht werden.

Links:

LinkWarum Disclaimer dem WWW schaden
LinkWirksamkeit von Disclaimern für Webseiten
LinkDas Märchen vom "Link-Urteil"
LinkLegenden des Internets und relativ sinnlos

Was würden Sie dazu sagen, wenn Sie (sagen wir "Herr Müller") z.B. zu einer Feier ihrer Nachbarn eingeladen wären und dort den anwesenden Gästen mit den Worten vorgestellt würden:

"Dies ist mein Nachbar Herr Müller. Von allem, was Herr Müller sagt, schreibt oder anderweitig verbreitet, möchte ich mich hiermit ausdrücklich distanzieren. Insbesondere mache ich mir die von Herrn Müller vertretenen Meinungen nicht zu Eigen."

Wenn Sie zwar vermutlich keine Anzeige wegen Beleidigung gemäß §185 StGB erstatten würden, so würden Sie aber wohl Ihren Nachbarn nie wieder besuchen.

Lesen Sie mehr dazu auf www.daniel-rehbein.de
Quelle:LinkDaniel Rehbein

 
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Zuletzt aktualisiert: 02.11.2020